Harald Petzold: Frohe Kunde für HIV-positive Arbeitnehmer
„Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts war längst überfällig und ist höchst erfreulich“, erklärt Harald Petzold, queerpolitischer Experte der Fraktion DIE LINKE, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das die Kündigung eines Chemielaboranten wegen einer HIV-Infektion für unzulässig erklärt hat.
Die damalige Kündigung des Arbeitnehmers war skandalös und ein Nackenschlag für HIV-positive Menschen in Deutschland. Das begrüßenswerte Urteil hat nun Klarheit geschaffen. Zur misslichen Situation des Klageweges für den Arbeitnehmer kam es, weil das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz chronisch erkrankte Menschen, so wie es HIV-Positive bei einem symptomfreien Verlauf der Infektion sind, nicht explizit erfasst und somit nicht vor einer Kündigung schützt.
DIE LINKE fordert deshalb weiterhin eine Erweiterung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes um das Merkmal chronische Erkrankung mit dem Beispiel HIV, auch um ein deutliches Zeichen gegen die Diskriminierung und Stigmatisierung HIV-positiver Menschen in Deutschland zu setzen.“
1268 / 19. Dezember 2013
Pressemitteilung von Harald Petzold
Harald Petzold ist queerpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Die Linke