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Gleichstellung bei der Opferentschädigung beschlossen

(Gaybrandenburg - communityTicker) Heute Nachmittag hat der Deutsche Bundestag in 2. und 3. Lesung dieReform des Opferentschädigunggesetzes - OEG (BT-Drs. 16/12273 und 16/12699) beschlossen.

Nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) steht Deutschen, die im Ausland Opfer einer Gewalttat oder eines terroristischen Anschlages werden ein Anspruch auf Entschädigung zu, von 714 Euro Einmalzahlung für leichte bis zu 14.976 Euro für schwere Verletzungen. 25.632 Euro gibt es beim Verlust mehrerer Gliedmaßen oder schweren Verbrennungen. Hinterbliebene erhalten ein begrenzte Einmalzahlung. Das reformierte OEG gilt sowohl für ausländische Staatsangehörige, die sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten als auch für jene Ausländer, die sich nur kurz in Deutschland aufhalten, aber mit ständig hier residierenden Personen eng verwandt sind. 

Auch wenn es keine ausdrückliche Nennung gleichgeschlechtlicher Lebenspartner als Anspruchsberechtigte im OEG gibt, ist dieses durch Verweis auf die Bestimmungen im Bundesversorgungsgesetz, wo dieses so vorgesehen ist, geregelt.

 

Reinhard Thole, Bundesvorsitzender der Lesben und Schwulen in der Union (LSU), begrüßt die beschlossene Reform  mit den Worten:

"Ich freue mich, daß bei der Reform gleichgeschlechtliche Lebenspartner Berücksichtigung gefunden haben und eine rechtliche Gleichstellung erzielt werden konnte. Es wäre schlechterdings nicht vermittelbar gewesen, wenn Lebenspartner außen vor geblieben wären, denn als Opfer von Gewalttaten befinden sich Lebenspartner in der gleichen schrecklichen Situation wie Ehepartner", unterstreicht Thole.

"Allerdings hätte ich mir anstelle eines Verweises auf das Bundesversorgungsgesetz eine ausdrückliche Nennung der Lebenspartner als Anspruchsberechtigte im OEG gewünscht", so der Bundesvorsitzende abschließend.

Schon im Vorfeld hatte es bei der ersten lesung am 19.3.09 einige Auseinandersetzungen um die Neufassung gegeben.

Damals erklärte Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und
Schwulenverbandes (LSVD) dazu:

Dieser Akt der Gleichstellung hat eine lange Vorgeschichte: Die FDP und
Bündnis 90/Die Grünen hatten 2006 und einen Antrag (BT-Drs 16/585) und einen
Gesetzentwurf (BT-Drs 16/1067) vorgelegt, die darauf abzielten, den Opfern
von Gewalt- und Terrorakten im Ausland eine Billigkeitsentschädigung
zuzubilligen. Gleichzeitig soll der Kreis der anspruchsberechtigten
Ausländer, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten und hier
Opfer einer Gewalttat werden, auf Verwandte dritten Grades (bisher nur
Verwandte gerader Linie) und auf Lebenspartner (bisher nur Ehegatten) von
Ausländern erweitert werden. Letzteres passte der CDU/CSU nicht, obwohl
solche Fallkonstellationen praktisch kaum vorkommen. Die Union befürchtete
einen "Domino-Effekt", wenn sie hier nachgeben würde.

Deshalb lagen die Entwürfe lange auf Eis. Der Durchbruch kam erst durch eine
Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages
im Januar dieses Jahres. Dort wies LSVD-Sprecher Manfred Bruns die
Abgeordneten daraufhin, dass ein "Dammbruch" schon deshalb nicht zu
befürchten sei, weil der Damm längst gebrochen bzw. die Gleichstellung von
Lebenspartnern mit Ehegatten weit fortgeschritten ist und zwar sehr oft mit
Zustimmung und Mitwirkung der CDU/CSU im Bund und in den Ländern.

Wir freuen uns sehr über diesen Erfolg und das Einlenken der CDU//CSU. Es
zeigt sich wieder einmal, dass wir gleiche Rechte nicht geschenkt bekommen,
sondern nur, wenn wir uns selbst zu Wort melden und gleiche Rechte immer
wieder einfordern. Der Entwurf der Koalitionsfraktion sieht nun vor, dass
Angehörige von Lebenspartnern im Bereich der Opferentschädigung rechtlich
gleich gestellt sind.

Die LSU hatte sich dagegen stets zufrieden mit der Gleichstellung gezeigt und schon zur ersten Lesung erklärt:

Die LSU begrüßt die Erstreckung des
Opferentschädigungsgesetzes auf Lebenspartner. "Wir sind froh, daß die
Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf vorgelegt haben, der das
Opferentschädigungsgesetz (OEG) jetzt auch auf Lebenspartner erstreckt.
Das war überfällig und ist nur konsequent, angesichts der Tatsache, daß
Lebenspartnerschaft und Ehe in Deutschland bereits zivilrechtlich
gleichgestellt sind und vor allem die gleichen Unterhaltspflichten
bestehen", unterstreicht der Stellvertretende Bundesvorsitzende der Lesben
und Schwulen in der Union (LSU), Björn Beck.

Mit dem novellierten Opferentschädigungsgesetz erhalten alle unschuldigen
Opfer vorsätzlicher tätlicher Angriffe zum Ausgleich der gesundheitlichen
und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag
Entschädigungsleistungen.

"Ich bin froh, daß wir wieder ein Stück Gleichstellung und damit
Normalität mehr erreicht haben", so Beck abschließend.

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