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Bundesratsinitiative zu Artikel 3

(red) Die drei Landesregierungen Berlin, Hamburg und Bremen haben am Dienstag im Bundesrat eine Initiative gestartet, mit der das Diskriminierungsverbot im Grundgesetz verankert werden soll.

Schwarz-Grün in Hamburg, Rot-Grün in Bremen und Rot-Rot in Berlin unterstützen die Initiative, den Gleichbehandlungsartikel der deutschen Verfassung um den Schutz von Schwulen, Lesben und Transsexuellen zu ergänzen. Es dürfe nicht sein, dass Menschen immer noch "wegen ihrer sexuellen Identität mit Benachteiligungen leben müssen", begründete der Hamburger Justizsenator Till Steffen (Grüne) den Vorstoß. Durch die angestrebte Grundgesetzänderung wolle man ein Signal setzen, dass Ungleichbehandlungen der Vergangenheit angehörten. Dabei sei es kein Zufall, dass die Initiative von den drei Stadtstaaten ausgingen, da "in den Großstädten Änderungen der Sichtweisen einer Gesellschaft häufig als erstes in Erscheinung treten", so Steffen.


Der Lesben- und Schwulenverband begrüßte die Initiative als "wichtiges Signal für die Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene": "Wir erwarten, dass die CDU/CSU und die FDP dieses Signal in ihrem Koalitionsvertrag aufgreifen", so LSVD-Sprecher Manfred Bruns.

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