50 Jahre §175 Urteil des BVerfG
Der Lesben- und Schwulenverband ruft auf zur Beteiligung an einer Mahnwache vor dem Bundesverfassungsgericht.
Vor 50 Jahren urteilte das Bundesverfassungsgericht: "Gleichgeschlechtliche Betätigung verstößt eindeutig gegen das Sittengesetz." Einvernehmliche homosexuelle Handlungen zwischen erwachsenen Männern blieben damit auch weiterhin strafbar, die NS-Fassung des § 175 StGB blieb weiterhin in Kraft. Das Verfassungsgericht billigte damit schwere Menschenrechtsverletzungen.
Viele tausend Männer wurden in der Folge dieses Urteils weiter zu Gefängnis- oder Zuchthausstrafen verurteilt, ihre bürgerliche Existenz vernichtet. Erst
1969 wurde der § 175 reformiert, erst 1994 wurde er endgültig gestrichen.
An Opfer dieses Unrechtsparagrafen soll nun erinnert werden.
Der LSVD startet an diesem Jahrestag seine Aktion "Lesben und Schwule in die Verfassung!" Das Grundgesetz muss endlich auch Lesben, Schwulen und Transgender gleiche Rechte garantieren. Das wäre auch ein Akt der Wiedergutmachung. Wir wollen eine Ergänzung des Gleichheitsartikels um ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der "sexuelle Identität". Die Forderung wird bereits von vielen Prominenten unterstützt.
Wann: Mahnwache, Donnerstag, 10. Mai 2007, ab 10.45 Uhr
Wo: Schlossplatz Karlsruhe (gegenüber Sitzungssaalgebäude)
Wann: Donnerstag, 10 Mai 2007, 10.00 Uhr
Wo: Dorint Novotel Karlsruhe Kongress, Festplatz 2, Konferenzraum Karlstor.
Teilnehmer: u.a. Manfred Bruns, Bundesanwalt a. D., LSVD Bundesvorstand, Klaus Jetzt, LSVD Geschäftsführer.