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Erfolg für Eingetragene Lebenspartnerschaften

Benachteiligung von Lebenspartnern beim Versorgungsausgleich ist vom Tisch

(marci)Zu den heutigen parlamentarischen Beratungen über den Versorgungsausgleich erklären Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen:

Die gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften sind heute wieder ein Stück gleichberechtigter geworden. Wir haben erreicht, dass Eingetragene Lebenspartnerschaften beim Versorgungsausgleich künftig vollständig rechtlich gleichgestellt werden. Der Regierungsentwurf zur Strukturreform des Versorgungsausgleichsrechts hatte Lebenspartnerschaften in den Härtefallregelungen noch schlechter behandelt als geschiedene Eheleute.

Bündnis 90/Die Grünen haben daher einen Änderungsantrag zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaften vorgelegt. Die Koalition hat nun in letzter Minute im Rechtsausschuss des Bundestages eingelenkt. Morgen soll die Reform im Bundestag beschlossen werden.

Nach den nun einmütig im Rechtsausschuss verabschiedeten Regelungen werden LebenspartnerInnen auch bei den Härteklauseln des
Versorgungsausgleichgesetzes (z.B. im Fall des Todes oder der Invalidität einer ausgleichsberechtigten Person) den Ehegatten gleichgestellt. Wir sind froh, dass wir mit Kraft unserer Argumenten die Große Koalition zum Einlenken gebracht haben, damit im weiteren Bereich unserer Rechtsordnung Diskriminierung von Lesben und Schwulen beseitigt werden kann.
LSVD hat erfolgreich interveniert

 

Der Rechtsausschuss hat sich heute über die Reform des Versorgungsausgleichs geeinigt. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland:

Wir sind sehr froh, dass der Rechtsausschuss die im Entwurf der Bundesregierung vorgesehene Benachteiligung von Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern beim Versorgungsausgleich gestrichen hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss die Teilung von Rentenanwartschaften nach einer Scheidung rückgängig gemacht werden, wenn der begünstigte Ehegatte stirbt, bevor er aus den übertragenen Rentenanwartschaften eine Rente erhält. Dieser Härteausgleich sollte nach dem Entwurf der Bundesregierung auf Ehegatten beschränkt bleiben, obwohl es dabei gar nicht um Ehe und Familie, sondern um die Eigentumsrechte an den Rentenanwartschaften geht.

Der LSVD hat deshalb alle Mitglieder des Rechtsausschusses darauf hingewiesen, dass die Regierungsvorlage grundgesetzwidrig ist. Die FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben das Anliegen des LSVD tatkräftig unterstützt.

Das hat die CDU/CSU beeindruckt, und sie hat der Korrektur des Gesetzentwurfs zugestimmt.

Der Vorgang zeigt wieder einmal, wie wichtig es ist, dass auch der LSVD bei allen Gesetzesvorhaben angehört wird.

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