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Schwulenhass im Asylheim

schwulenhass im Asylbewerberheim

(Maerkische Allgemeine Zeitung) Schlaatz. Für Nuruddin A. (20, Name geändert) ist das Leben im Asylbewerberheim eine Qual. Der junge Somalier ist schwul. Jeder Tag im Schlaatzer Plattenbau ein Spießroutenlauf. Die anderen Männer machen sich über ihn lustig, beschimpfen und beleidigen ihn. Am 27. März 2012 schlagen zwei von ihnen zu, dreschen mit dem Besenstiel auf Nuruddin A. ein, treten, bedrohen ihn mit dem Tod. Erst die Eskalation bringt die Rettung. Nurrudin A. lebt inzwischen an einem geschützten Ort. Einem seiner Peiniger ‒ der zweite ist untergetaucht ‒ steht er gestern im Amtsgericht gegenüber.

Dem Iraker Nuri K. (24) wird gemeinschaftliche räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Er soll Nuruddin A. mit einem Kumpan in sein Zimmer gezogen, ins Bad gestoßen und die Tür zugesperrt haben. Dort hätten die Angreifer Geld gefordert und auf ihr Opfer eingeprügelt. Nuruddin A. wird bei dem Überfall verletzt und kommt mit großen Schmerzen ins Krankenhaus. Unter anderem ist in beiden Ohren das Trommelfell kaputt; er darf sechs Wochen lang nicht schwimmen, sich nicht die Nase schnäuzen.

Nuri K. gibt zwar zu, dass er Nuruddin A. geschlagen hat. Er erzählt auf der Anklagebank aber eine andere Geschichte. Demnach sei der Somalier in sein Zimmer gekommen, um eine Zigarette zu schnorren. Er und sein Kumpel hätten ihm einen Platz angeboten und etwas zu essen, man habe gemeinsam geraucht. Dann habe Nuruddin A. begonnen, sie im Genitalbereich anzufassen. Der Kumpel habe direkt zugeschlagen, aber Nuruddin A. habe keine Ruhe gegeben und sie weiter sexuell belästigt. "Er wollte Geschlechtsverkehr mit uns", übersetzt Nuri K.s Dolmetscher. "Als es mir zu viel geworden ist, habe ich ihm eine verpasst. Ich wollte nur meine Ruhe. Er hat verursacht, was geschehen ist."

Homophobie als Schutzbehauptung? Vieles spricht dafür. So behauptet Nuri K., dass er kein Geld von Nuruddin A. gefordert habe. Denn: "Von so einem würde ich doch kein Geld nehmen." Zudem räumte er ein: "Heute würde ich ihn so schlagen, dass er nicht mehr in meine Nähe kommt."

Bei der Befragung des Opfers kippt die Verhandlung. Nuruddin A. soll genau beschreiben, wie er geschlagen worden ist. Immer wieder erwähnt er ein Messer, mit dem Nuri K.s Komplize drohte. Er ballt die Hand zur Faust, erhebt sie, der Staatsanwalt donnert: "Schluss!" Mit dem Messer in der Hand zu drohen, sagt er, deutet auf einen schweren, nicht minder-schweren, Raub hin. Dafür ist das Amtsgericht nicht zuständig. Weil der Strafrahmen des Schöffengerichts mit vier Jahren Freiheitsentzug für eine eventuelle Verurteilung nicht ausreicht, wurde der Fall ans Landgericht verwiesen, das ihn sehr wahrscheinlich noch in diesem Jahr aufnimmt.


 Quelle: Maerkische Allgemeine Zeitung, von Nadine Fabian


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