So vielfältig die Wege sind, für ein Kind zu sorgen, so vielfältig ist Gayfamily.
(Gaybrandenburg - communityTicker) Ein Wunsch vieler Lesben und auch einiger Schwuler ist es, für ein Kind zu sorgen, es zu behüten und zu lieben. Da die Rahmen- (Start-) bedingungen dafür noch nicht so günstig sind, haben viele dieses (noch) nicht realisiert.
Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten für Lesben und Schwule, Kinder zu haben. Als Paar, alleine, oder in anderen Konstellationen. Das Leben mit Kindern verändert vieles: Es ist mächtig schön und mächtig anstrengend.
Die Alltagsprobleme von lesbisch-schwulen Eltern unterscheiden sich laut LSVD kaum von denen heterosexueller Eltern. Allerdings unter ungünstigeren Rahmenbedingungen: Sie werden nicht als vollwertige Familien anerkannt. Im Lebenspartnerschaftsgesetz werden sie so gut wie nicht berücksichtigt: Paare mit Kind(ern) haben in der Regel nach dem Eintrag erhebliche finanzielle Nachteile (keine steuerliche Berücksichtigung, aber z. B. gemeinsame finanzielle Veranlagung beim Kindergartengeld).
Diese ganzen Unwägbarkeiten führen zu Angst, (»Was passiert, wenn ich sterbe – wo wird/werden unser/e Kind/er leben?«) zu Wut (»Meine Freundin ernährt uns und wir müssen den höchsten Steuersatz bezahlen …«) und zu Unverständnis (»Familie ist, wo Kinder sind. Hier sind Kinder – und?«).
Dabei wäre es lt. Ilse, der Initiative Lesbischer und Schwuler Eltern im LSVD
egentlich ganz einfach:
1.) Eine Anerkennung als Familie, wenn lesbische oder schwule Paare Eltern sind. Das bedeutet ein gemeinsames Sorgerecht für die Kinder und die daraus entstehenden Rechte und Pflichten.
2.) Ein gemeinsames Adoptionsrecht für lesbische und schwule Paare.
Das Lebenspartnerschaftsgesetz ist ein guter Anfang, jetzt wird es Zeit, dass es zu einem »familien-freundlichen Nachschlag« kommt. Die Familie steht ja laut Gesetz unter einem besonderen Schutz – na dann mal los…
Leider gibt es in Brandenburg (noch) keine Gruppen und Initiativen zu diesem Thema, so dass wir hier nur auf weitergehende Infos auf anderen Seiten verweisen können.