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Die Legende einer angeblichen Lesbenverfolgung im Nationalsozialismus

Eberhard Zastrau bleibt dabei - Eine Lesbenverfolgung wie bei den Schwule hat es im Dritten Reich nie gegeben


(gayBrandenburg - Tabulose Rundschau) Auch wenn es von einigen wenigen Protagonistinnen der Lesbenbewegung immer wieder gebetsmühlenartig vorgetragen wird: eine Verfolgung von Lesben wegen ihrer Homosexualität durch die Nazis hat es nach derzeitgem Wissensstand nie gegeben.

Am letzten Wochenende beim Berliner Stadtfest 2007 haben wieder Grüne Abgeordnete des Berliner Abgeordnetenhauses mit der Behauptung aufgewartet, es hätte eine solche Verfolgung gegeben. Nur ist bis dato noch niemand den Wahrheitsbeweis für diese Behauptung angetreten.

Für Aussagen des Typs "Es hat ... gegeben." reicht zum Beweis, ein Beispiel für die aufgestellte Behauptung nachzuweisen, das den ü̈blichen wissenschaftlichen Kriterien entsprechend belegt ist. Nur zum besseren Verständnis: Es geht dabei nicht um Frauen, die aus politischen Gründen verfolgt wurden und auch lesbisch waren. Es geht auch nicht um Frauen, die ihre jüdische Herkunft zu Verfolgten des Nazi-Regimes gemacht hat. In beiden Situationen ist das Lesbischsein allenfalls ein kleines ergänzendes Detail, aber nicht der reale Verfolgungsgrund. Des weiteren: Die Rede ist von Verfolgung - also von der Bedrohung und Verletzung von Leib und Leben. Die Rede ist nicht davon, dass jemand von Nachbarn scheel angesehen wurde oder in irgendeinem einzelnen Geschäft keine Milch mehr kaufen durfte. Das ist Diskriminierung, aber keine staatlich veranlasste Verfolgung.

Alle bislang in diesem Themenzusammenhang öffentlich präsentierten Beispiele erweisen sich bei genauerer Betrachtung als Dokumente einer Verfolgung aus politischen Gründen oder aus Gründen der jüdischen Herkunft. Das gilt z.B. auch für Mary Pünjer, die in Ravensbrück den schwarzen Winkel als Stigmatisierungszeichen der "Asozialen" tragen musste, die aber als Jüdin verfolgt wurde.

Die - nach derzeitigem Wissensstand - unbelegte und unbegründete Legende einer angeblichen Lesbenverfolgung ist geeignet, die Menschen, die tatsächlich Opfer nationalsozialistischer Verfolgung waren, zu verhöhnen.

Oder - wie die Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten in der Bundesrepublik Deutschland kürzlich schrieb: "Die Verzerrung der Vergangenheit für gegenwärtige Zwecke - und mag sie noch so gut gemeint sein - beschädigt und delegitimiert aber die kritische Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus im Ganzen."

Gastbeitrag von Eberhard Zastrau, Beiratsmitglied der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, 2. Juli 2007

 

 

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