Die Entscheidung lag bei Kurt Hager!
Dr. Volkmar Schöneburg (Die LINKE, MdL) lud kürzlich zum monatlichen Dienstagsgespräch seiner Landtagsfraktion ein. Das Thema diesmal: "Der Paragraph 175 - Geschichte und Schicksale". Verbunden mit einer prominent besetzten Podiumsdiskussion, an der Dirk Behrendt (Senator für Justiz, Berlin), Georg Haerpfer von der Bundesinitiative schwuler Senioren (BISS), Tobias Kersten-Bittner (Referent im Bundesfamilienministerium) und Jörg Litwinschuh (Bundesstiftung Magnus Hirschfeld) teilnahmen, wurde die gleichnamige Ausstellung in den Fraktionsräumeneröffnet. Unter die etwa 80 Gäste der Veranstaltung mischten sich unter anderem Ursula Nonnemacher und Axel Vogel (MdL, Die Grünen) und Kristy Augustin (MdL, CDU) sowie der Staatssekretär des Justizministeriums Dr. Ronald Pienkny, welches auch das Ausstellungsprojekt des brandenburgischen Katte e. V. mit Lottomitteln förderte. Dr. Volkmar Schöneburg ist dem Thema "Rechtliche Gleichstellung von Homo_sexuellen" seit vielen Jahren verbunden. Darüber sprachen wir mit ihm:
Offensichtlich kann man mit dem Schreiben von Gutachten eine Gesellschaft bewegen. Eines Ihrer ersten Gutachten haben Sie zum Film-Szenarium "Coming out" angefertigt. Wie kam es dazu? Immerhin wurde es ja dem Politbüromitglied Kurt Hager vorgelegt, der dann den Film genehmigte.
Das war schon eine kuriose Geschichte, die aber auch viel über die Machtausübung in der DDR aussagt. Heiner Carow, der Regisseur von "Coming out", war ein sehr guter Freund meines Vaters. Unsere Familien waren Nachbarn. Nicht selten kam Heiner abends zu uns herüber und diskutierte mit meinem Vater seine Filmprojekte. Anfang 1988 berichtete er davon, dass er für "Coming Out" noch keine Drehgenehmigung hatte, obwohl er zwei positive wissenschaftliche Gutachten eingereicht hatte. Die Entscheidung lag bei Kurt Hager, dem zuständigen Politbüromitglied der SED. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt gerade meine Doktorarbeit verteidigt. Thema war die Kriminalpolitik der KPD in der Weimarer Republik. Die KPD war in jener Zeit der entschiedenste Gegner einer Kriminalisierung und Ausgrenzung Homosexueller. Also bot ich Heiner an, dazu ein kleines Gutachten zu schreiben. Die Idee war, den eingebildeten Arbeiterführern zu sagen, was die Positionen der Arbeiterbewegung waren. Carow fand die Idee gut. Später berichtete er, dass das Gutachten, welches mein Vater, der Professor für Staatstheorie war, aufgrund seiner größeren Reputation unterzeichnet hatte, wohl den Ausschlag für die Drehgenehmigung gegeben habe.
Ihr nächstes Gutachten fand im Jahr 2000 den Weg in den Bundestag. Die PDS-Fraktion versuchte damit eine Rehabilitierung der Opfer des Unrechtsparagraphen 175 zu erwirken. Damals wurde es abgelehnt ...
Klaus Lederer, der heutige Berliner Kultursenator, und ich hatten von der PDS-Fraktion den Auftrag erhalten, zu prüfen, ob eine Rehabilitierung und Entschädigung der in der DDR und BRD nach Paragraph 175 StGB Verfolgten rechtlich möglich sei. Aus der Fraktion hatte sich insbesondere Christina Schenk für dieses Thema stark gemacht. Wir gelangten in unserem Gutachten aus historischen, verfassungsrechtlichen und verfassungspolitischen Gründen zu der Auffassung, dass eine Rehabilitierung überfällig sei. Immerhin hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte schon Anfang der 80er Jahre die strafrechtliche Verfolgung des einvernehmlichen gleichgeschlechtlichen Verkehrs für menschenrechtswidrig erklärt und nach 1989 erfolgte eine großzügige Entschädigung von Opfern des DDR-Unrechts. Der auf unserem Gutachten basierende und immer noch lesenswerte Antrag der PDS wurde aber im Bundestag in Bausch und Bogen abgelehnt. Im Rechtsstaat BRD gibt es kein legislatives Unrecht, war die Botschaft der etablierten Parteien. Das ist natürlich völliger Unsinn, der ja zum Glück mit dem jetzigen Gesetz, in dessen Begründung sich eine Vielzahl unserer Argumente wiederfinden, korrigiert wird.
Ist aus Ihrer Sicht der vorliegende Gesetzentwurf zur "Rehabilitierung verurteilter Homosexueller" ausreichend und wie optimistisch bist Du, dass dieser Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird? Die verbleibende Zeit ist ja knapp ...
Zunächst: Ich bin überzeugt, dass das Rehabilitierungsgesetz jetzt kommt. Alles andere wäre ein Armutszeugnis für die Politik. Natürlich kann man vieles an dem Entwurf kritisieren, wie zum Beispiel die m.E. zu geringe Höhe der Entschädigungen. Aber wichtig ist das Zeichen, das mit dem Gesetz nicht nur für die noch etwa 5000 Betroffenen gesetzt wird. Vor dem Hintergrund eines erstarkenden Rechtspopulismus, der auch homophobe Einstellungen in der Bevölkerung bedient, und der Debatte um sichere Herkunftsländer, ist es auch relevant zu betonen: Die Verfolgung Homosexueller verletzt Menschenrechte!
Foto: Landtagsfraktion Die Linke Brandenburg
Interview: Adolar | gayBrandenburg