Tagung Sittengesetz, Grundrechte und Homosexualität - 50 Jahre Verfassungsgerichtsurteil zu § 175
Einladung:
Tagung „Sittengesetz, Grundrechte und Homosexualität" - 50 Jahre Verfassungsgerichtsurteil zu § 175 StGB
Datum: 05. Mai 2007
Ort: Deutscher Bundestag, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Raum 3.101
Adele-Schreiber-Krieger-Str. 1
10117 Berlin
Zeit: 11.00 - 16.00 Uhr
Das Programm finden Sie auf unserer Website: http://www.gruene-bundestag.de/cms/service/dok/177/177484.htm
Anmeldung:
Eine namentliche Anmeldung mit Angabe des Geburtsdatums ist erforderlich.
Anmeldungen bitte bis zum 30.04.2007 an:
Online-Anmeldung unter: http://www.gruene-bundestag.de/cms/termine/dok/177/177518.htm
Fax-Anmeldung: http://www.gruene-bundestag.de/cms/termine/dokbin/177/177519.pdf
Um in das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus zu gelangen, benötigen Sie Ihren Personalausweis.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
"Gleichgeschlechtliche Betätigung verstößt eindeutig gegen das Sittengesetz" urteilte das Bundesverfassungsgericht am 10. Mai 1957. Homosexuelle könnten daher nicht das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit für sich in Anspruch nehmen. Zudem sei § 175 des Strafgesetzbuches nicht in dem Maße "nationalsozialistisch geprägtes Recht", dass ihm "in einem freiheitlich demokratischen Staat die Geltung versagt werden müsse." Homosexualität unter erwachsenen Männern blieb somit uneingeschränkt strafbar.
Mit dieser Entscheidung stempelte Karlsruhe die homosexuellen Bürger dieses Landes für viele weitere Jahre zu Kriminellen. Erst 1969 wurde in der Bundesrepublik die Strafbarkeit der Homosexualität zwischen Erwachsenen beseitigt. Endgültig fiel der § 175 StGB erst im Jahr 1994.
Seitdem hat sich viel getan: Die Eingetragene Lebenspartnerschaft ist durchgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht hat diesmal seinen Segen gegeben. Seit 2006 haben wir ein Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. Dennoch sind gleiche Rechte für Lesben und Schwule noch immer nicht vollständig durchgesetzt.
Zum 50. Jahrestag des Karlsruher Homosexuellen-Urteils wollen wir an die fatale Entscheidung von 1957 und an ihre Folgen erinnern. Wir wollen den Blick auf die Menschen lenken, die im demokratischen Staat wegen ihrer Art zu lieben nach Nazi-Recht verurteilt wurden.
Ebenso wollen wir fragen, wie es im Jahr 2007 um die Grundrechte der Schwulen und Lesben bestellt ist. Wie steht es mit der Gleichstellung in Gesellschaft, Gesetzgebung und Rechtsprechung? Brauchen wir eine Ergänzung der Verfassung? Anders als in der EU-Grundrechte-Charta gibt es im Grundgesetz bis heute kein Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Identität.
Diese und andere Fragen möchten wir mit Ihnen und unseren ExpertInnen diskutieren. Hierzu laden wir Sie herzlich ein.
Mit besten Grüßen
Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen
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