BVG legt Vielfalt und Toleranz als Bildungsziele fest
mit der heute veröffentlichten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die Bildungsziele Vielfalt und Toleranz für die Jahrgangsstufen 7 bis 10 der öffentlichen Schulen verbindlich festgelegt.
In der Entscheidung vom 15.03.2007 über die Einführung des Ethikunterrichts in Berlin als Pflichtfach hat sich das Bundesverfassungsgericht, wie heute veröffentlicht wurde, vor allem mit den Rahmenbedingungen für die jeweiligen Landesgesetzgeber auseinandergesetzt, die ja im Rahmen der Kulturhoheit der Länder die Bildungsinhalte festlegen.
Darüber hinaus, ohne Spielraum für die jeweiligen Landesregierungen, hat das Bundesverfassungsgericht aber festgestellt:
1. Die Offenheit für eine Vielfalt von Meinungen und Auffassungen ist
konstitutive Voraussetzung einer öffentlichen Schule in einem
freiheitlich-demokratisch ausgestalteten Gemeinwesen.
konstitutive Voraussetzung einer öffentlichen Schule in einem
freiheitlich-demokratisch ausgestalteten Gemeinwesen.
2. Die Fähigkeit aller Schüler zu Toleranz und Dialog ist eine
Grundvoraussetzung nicht nur für die spätere Teilnahme am demokratischen
Willensbildungsprozess, sondern auch für ein gedeihliches Zusammenleben
in wechselseitigem Respekt vor den Glaubensüberzeugungen und
Weltanschauungen anderer.
Grundvoraussetzung nicht nur für die spätere Teilnahme am demokratischen
Willensbildungsprozess, sondern auch für ein gedeihliches Zusammenleben
in wechselseitigem Respekt vor den Glaubensüberzeugungen und
Weltanschauungen anderer.
3. Integration setzt nicht nur voraus, dass die religiös oder weltanschaulich geprägte Mehrheit jeweils anders geprägte Minderheiten nicht ausgrenzt; sie verlangt auch, dass
diese sich selbst nicht abgrenzt und sich einem Dialog mit
Andersdenkenden und Andersgläubigen nicht verschließt.
diese sich selbst nicht abgrenzt und sich einem Dialog mit
Andersdenkenden und Andersgläubigen nicht verschließt.
Wir alle wissen, dass die Festlegungen von Bildungsinhalten oder Veröffentlichung von Methodensammlungen zu les-bi-schwulen Lebensweisen auch in Brandenburg nur rudimentär vorhanden ist. Wir hoffen, dass dies Urteil auch im Brandenburgischen Bildungsministerium ein offenes Ohr findet und dass die Befähigung der Schüler zu Toleranz gegenüber Schwulen und Lesben nun auch hier verpflichtend festgelegt wird und für die Umsetzung auch Mittel bereitgestellt werden, was wohl hier das eigentliche Problem sein dürfte.
(BVerfG, 1 BvR 2780/06 vom 15.3.2007, Absatz-Nr. (1 - 49), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20070315_1bvr278006.html)